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BayObLG (1Z BR 112/03) | Datum: 21.04.2004
I. Das Kind wurde am 2.7.1996 während der Ehe der Mutter mit dem Scheinvater geboren; dieser hat die Ehelichkeit rechtskräftig angefochten. Der Beteiligte zu 1 hat die Vaterschaft anerkannt. Am 20.6.2002 verstarb die [...]