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SchlHOLG (8 WF 42/04) | Datum: 04.03.2004
Das Familiengericht hat durch den angefochtenen Beschluss den Streitwert für ein Scheidungsverfahren auf 2.000,00 EURO festgesetzt und im Nichtabhilfebeschluss ausgeführt, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der [...]