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BayObLG (3Z BR 206/03) | Datum: 10.03.2004
I. Unter Ziffer II des Senatsbeschlusses vom 26.11.2003 wurde der Beschluss des Landgerichts vom 4.9.2003 aufgehoben, in welchem der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren auf 29.996,79 EUR festgesetzt worden war. [...]
BayObLG (3Z BR 210/03) | Datum: 03.03.2004
I. Mit Beschluss vom 2.6.2003 bestellte das zuständige Vormundschaftsgericht dem Betroffenen einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Betreuer mit dem Aufgabenkreis 'Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung einschließlich [...]