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BayObLG (3Z BR 201/03) | Datum: 16.01.2004
I. Für den Betroffenen wurde mit vormundschaftsgerichtlichem Beschluss vom 2.3.2001 eine ehrenamtliche Betreuerin und nach deren Entlassung mit Beschluss vom 9.4.2002 die nunmehrige berufsmäßig tätige Betreuerin [...]