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OLG Zweibrücken (2 UF 169/02) | Datum: 01.12.2003
Die befristete Beschwerde der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden - (nachfolgend: ZVK) ist gemäß § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im [...]