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OLG Brandenburg (10 UF 302/01) | Datum: 14.01.2003
Auf den zulässigen Einspruch der Beklagten ist das Versäumnisurteil vom 6.8.2002 in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang aufzuheben und die Berufung insoweit zurückzuweisen. Im Übrigen ist das Versäumnisurteil [...]