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OLG Karlsruhe (11 Wx 8/03) | Datum: 28.10.2003
I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind deutsche Staatsangehörige und miteinander verheiratet. Zum Ehenamen haben sie den Geburtsnamen des Mannes 'R.' bestimmt. Der Beteiligte zu 3 wurde in der Ukraine geboren. Mit [...]