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Verhältnis zwischen Leistungs- und Auskunftsanspruch
OLG Frankfurt/Main (2 WF 315/01) | Datum: 15.11.2002
»Der Beklagte kann abwarten, bis der Kläger seine unschlüssige Klage richtigstellt, bevor er den Klaganspruch anerkennt, ohne Kostennanchteile zu gewärtigen.«
OLG Frankfurt/Main (2 WF 342/02) | Datum: 28.11.2002
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