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OLG Hamm (6 WF 238/02) | Datum: 05.09.2002
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Klägern auferlegt. Der Beschwerdewert wird auf 402,34 € festgesetzt. I. Das Familiengericht hat beiden Parteien [...]