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OLG Düsseldorf (4 W 11/02) | Datum: 03.06.2002
Die sofortige Beschwerde bleibt ohne Erfolg, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht, § 114 ZPO . Zur mündelsicheren Anlage der von ihnen treuhänderisch in Empfang [...]