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OLG Koblenz (9 UF 530/01) | Datum: 18.12.2002
Die Berufung ist nur teilweise begründet. Der Beklagte schuldet der Klägerin über den durch das Teilanerkenntnisurteil vom 20. April 2001 zuerkannten Betrag hinaus einen weiteren Zugewinnausgleich in Höhe von 2.484,81 [...]