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OLG Brandenburg (9 UF 198/02) | Datum: 13.12.2002
Die in zulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde gemäß § 621 e ZPO hat in der Sache insoweit Erfolg, als die getroffene Entscheidung zum Versorgungsausgleich abzuändern und dieser auszuschließen war. 1. Die [...]