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OLG Hamburg (12 WF 90/02) | Datum: 08.10.2002
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Ziel des Gesetzes zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten ( AUG ) ist es, die Geltendmachung derartiger Ansprüche insbesondere in den [...]