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OLG Köln (22 U 71/02) | Datum: 13.08.2002
Das zulässige Rechtsmittel der Beklagten hat auch in der Sache Erfolg. I. Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der durch Würfe von Steinen und/oder Äpfeln an seinen Fahrzeugen [...]