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BayObLG (1Z BR 84/02) | Datum: 16.07.2002
I. Der am 26.10.1999 im Alter von 69 Jahren verstorbene Erblasser war geschieden, die Beteiligten zu 1 und 2 sind Söhne des Erblassers aus der geschiedenen Ehe; weitere Kinder hatte der Erblasser nicht. Der Erblasser [...]