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BayObLG (1Z BR 56/01) | Datum: 12.06.2002
I. Der am 23.6.1970 geborene Beteiligte zu 1 ist ledig und deutscher Staatsangehöriger. Er erhielt bei seiner Geburt den Geburtsnamen 'M.'. Im Jahr 1989 heiratete seine Mutter Herrn L. Die Eheleute führen den Ehenamen [...]