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OLG Brandenburg (10 WF 71/02) | Datum: 10.06.2002
Das als Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO in der seit dem 1.1.2002 geltenden Fassung aufzufassen und als solche statthaft. Denn bei Verweigerung der Akteneinsicht bzw. [...]