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OLG Nürnberg (3 W 1144/02) | Datum: 22.05.2002
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen Ziffer III des Schlußurteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13. März 2002 ist zulässig (§ 99 Abs. 2 S. 1 ZPO ), aber nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht in der [...]