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OLG Naumburg (1 U 13/02) | Datum: 26.05.2002
Der Senat war befugt, das Zustandekommen eines Vergleiches durch Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung (künftig: n.F.) festzustellen. Zwar sind für das Berufungsverfahren gemäß § [...]