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OLG Naumburg (8 UF 57/02) | Datum: 10.04.2002
Die - zulässige - befristete Beschwerde (§ 621 Abs. 1 Nr. 1, § 621 e Abs. 1 ZPO ) ist offensichtlich unbegründet. 1. Abweichend von der Auffassung der Antragsgegnerin ist das Verfahren des Familiengerichts nicht [...]