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OLG Dresden (22 UF 562/01) | Datum: 13.02.2002
1. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, da sie ihr Rechtsmittel zurückgenommen hat (§§ 515 Abs. 3 ZPO , 26 Nr. 5 EGZPO ). 2. Die Bemessung des Streitwertes des Berufungsverfahrens [...]