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OLG Frankfurt/Main (1 UFH 4/03) | Datum: 27.02.2002
Nach dem eindeutigen Wortlaut der §§ 23a Nr.7 und 23b Nr. 8a GVG ist das Amtsgericht - Familiengericht - für alle Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig, wenn die Beteiligten einen auf Dauer angelegten [...]