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OLG Frankfurt/Main (5 WF 86/99) | Datum: 11.04.2001
Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Amtsgericht (Rechtspfleger) antragsgemäß 3.025,75 DM nebst Zinsen als gesetzliche Vergütung des Beschwerdegegners für die Vertretung des Antragstellers in dem von ihm gegen die [...]