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BGH (XII ZB 124/00) | Datum: 17.01.2001
Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Antragsgegnerin zu Recht als unzulässig verworfen. I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist war der [...]