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OLG Brandenburg (14 U 111/99) | Datum: 29.08.2001
Die Beklagte betreibt gegen den Kläger die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde des vormals in H ansässigen Notars E Z vom 12. September 1994 (UR-Nr.:). Dem liegt [...]