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»Die Höhe der Vergütung eines anwaltlichen Berufsbetreuers bestimmte sich auch nach dem bis zum Jahresende 1998 geltenden Rechtszustand nicht nach dem im Hauptberuf als Rechtsanwalt üblicherweise erzielten Honoraren. Ein Stundensatz von 217,- DM (einschließlich Umsatzsteuer) war überhöht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats).«
Anmerkung Bienwald FamRZ 2002, 266 FamRZ 2002, 264 NJWE-FER 2001, 287 [...]
Es trifft zu, daß eine gesetzliche Verzinsung für die Betreuervergütung nicht vorgesehen ist. Diese Regelungslücke führt aber nicht dazu, daß eine Verzinsung von vorneherein ausscheidet. Eine Verzinsung kommt demnach in Betracht, wenn der Schuldner der Betreuervergütung nach den allgemeinen Vorschriften in Verzug ist. Die Fälligkeit der Vergütung ist dabei mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Kostenschuldners von der Festsetzung der Vergütung gegeben. Der Verzug tritt gemäß § 284 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Festsetzung ein.
ebenso LG Stuttgart, 10.3.1999, 10 T 326/98, BtPrax 1999, 158 FamRZ 2001, 1642 [...]
1. Ein Betreuter ist nicht deshalb mittellos, weil die Verwertung seiner Grundstücke möglicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt. 2. Die Anwendung des § 89 BSHG derart, daß mit der Landeskasse ein Darlehensvertrag abzuschließen wäre, ist unzulässig. Für eine analoge Anwendung (Ausfüllung einer planwidrigen Regelungslücke) ist kein Raum.
zu Ziff.2 a.A. LG Hagen, 14.5.1997, 3 T 389/96, NJW-RR 1997, 1502 FamRZ 2001, 1645 [...]
1. Die Höhe der Berufsbetreuervergütung bei Betreuung vermögender und mittelloser Betroffener ist nicht nach den gleichen Kriterien zu bestimmen. (entgegen BGH, 31. 8. 2000, XII ZB 217/99, FamRZ 2000, 1569). 2. Da die Vergütungsstundensätze des BVormVG § 1 nur auf die Vergütung der Berufsbetreuer mittelloser Betroffener Anwendung findet, ist einem Rechtsanwalt als Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten ein Mindestnettostundensatz von 180 DM zu bewilligen. 3. Bei der Bemessung der Vergütung eines Vereinsbetreuers sind auch die fiktiven Bürokosten des Betreuungsvereins in Ansatz zu bringen (entgegen BGH, 5. 7. 2000, XII ZB 58/97, Rpfleger 2001, 25).
FamRZ 2003, 257 JurBüro 2001, 543 NJW-RR 2002, 507 Rpfleger 2001, 421 [...]