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BayObLG (3Z BR 141/01) | Datum: 19.06.2001
I. Für die vermögenslose Betroffene besteht seit 03.07.1995 eine Betreuung für die Aufgabenkreise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge und Schriftverkehr mit Behörden, Banken und Versicherungen. Zum Betreuer ist [...]