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OLG Brandenburg (10 WF 13/01) | Datum: 22.10.2001
Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden. Denn die von ihr beabsichtigte Rechtsverfolgung erscheint mutwillig, § 114 ZPO . Die [...]