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OLG Hamburg (12 WF 44/01) | Datum: 02.07.2001
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die von den Antragstellern beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO . 1. Die Antragsteller können ihren Antrag nicht auf § [...]