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BayObLG (1Z BR 176/99) | Datum: 19.01.2001
I. Die 1950 im Alter von 69 Jahren verstorbene Erblasserin hatte sieben Kinder. Ihr Ehemann war 1946 verstorben. In ihrem notariell beurkundeten Testament vom 1.7.1950 hatte sie ihre Tochter S. als Vorerbin eingesetzt [...]