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OLG Köln (16 Wx 268/01) | Datum: 12.12.2001
Die sofortige weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig, sie hat auch in der Sache Erfolg. Dabei kann hier dahinstehen, ob in der Sache einer der Haftgründe des § 57 Abs. 2 Nr. 2 - 5 AuslG vorliegt. Denn auch bei [...]