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OLG Stuttgart (17 UF 377/01) | Datum: 06.12.2001
Die Antragstellerin greift mit ihrer Beschwerde eine Entscheidung des Familiengerichts an, mit der ihr (und dem Kindsvater) das Sorgerecht für den Sohn L. Anordnung von Vormundschaft zugunsten des Jugendamts E. [...]