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SchlHOLG (15 WF 256/01) | Datum: 03.12.2001
Die Beschwerde ist begründet. Nach Auffassung des Senates sind die in dem Scheidungsfolgenvergleich vom 16.10.2001 aufgenommenen Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zum Zugewinnausgleich und zum Hausrat nicht rein [...]