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OLG Naumburg (8 WF 241/01) | Datum: 13.11.2001
Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 238 Abs. 2 Satz 1, § 341 Abs. 2 Satz 2 ZPO ), aber unbegründet. 1. Durch Versäumnisurteil vom 19. Juni 2001 hat das Familiengericht den Beklagten verurteilt, an sein - von der [...]