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OLG Karlsruhe (19 Wx 24/01) | Datum: 25.10.2001
Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß § 56 g Abs. 5 S. 2 FGG statthaft, weil das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob dem Betreuer für Tätigkeiten vor seiner Bestellung eine Vergütung [...]