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OLG Koblenz (9 UF 59/01) | Datum: 17.10.2001
Die nach Erlass des Teilurteils vom 27. Juni 2001 nur noch zur Entscheidung stehende Berufung des Antragstellers ist in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die Antragsgegnerin [...]