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OLG Koblenz (9 UF 140/01) | Datum: 17.10.2001
Die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Beklagte schuldet der Klägerin rückständigen Trennungsunterhalt für die Zeit vom 20. August 1997 bis zum 27. Juli 2000 [...]