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BVerwG (5 C 6.01) | Datum: 20.09.2001
I. Der schwerstpflegebedürftige Kläger studierte bis August 1993 in Heidelberg und wohnte dort in einem Wohnheim. Nachdem ihm ein Tochterunternehmen der Stiftung Pfennigparade eine Arbeitsstelle als Diplominformatiker [...]