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OLG Frankfurt/Main (5 WF 137/01) | Datum: 17.09.2001
Die gem. §§ 19 ,20 FGG zulässige Beschwerde des Kindesvaters ist begründet und führt zur teilweisen Aufhebung des Beschlusses soweit die elterliche Sorge des Kindesvaters betroffen ist. Die Voraussetzungen des § 1674 [...]