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OLG Köln (27 WF 188/01) | Datum: 21.09.2001
Die als sofortige Beschwerde zu wertende Erinnerung des Beklagten ist begründet. Das Rechtsmittel richtet sich dagegen, dass das Amtsgericht die hälftigen Gerichtskosten in Höhe von 357,50 DM als ausgleichungspflichtig [...]