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OLG Frankfurt/Main (1 UF 94/01) | Datum: 21.08.2001
Der Klägerin konnte Prozeßkostenhilfe für ihre Berufung nicht bewilligt werden, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist zu versagen, da die Inanspruchnahme des [...]