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OLG Köln (27 UF 265/00) | Datum: 29.08.2001
Das als Berufung bezeichnete, in der Sache als befristete Beschwerde anzusehende Rechtsmittel der Antragsgegnerin ist zulässig und auch in der Sache begründet. Der Versorgungsausgleich ist in der sich aus dem Tenor [...]