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BayObLG (1Z BR 131/00) | Datum: 11.07.2001
I. Die im Alter von 91 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Sie errichtete zu Lebzeiten eine Umweltstiftung, die am 7.12.1998 behördlich genehmigt wurde. Die Stiftung sollte ein Kapital von 400000 DM [...]