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OLG Köln (27 WF 116/01) | Datum: 11.06.2001
Die sofortige Beschwerde ist nicht zulässig. Sie richtet sich dagegen, dass das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 13. März 1996 - 7 F 266/95 - entsprechend § 769 ZPO ohne [...]