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OLG Zweibrücken (6 WF 62/01) | Datum: 05.06.2001
Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist statthaft (§ 19 FGG ) und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 20 , 21 FGG ); gegen vorläufige Anordnungen des Familiengerichts in selbständigen [...]