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OLG Celle (22 W 34/01) | Datum: 14.06.2001
Die weitere Beschwerde ist unbegründet. Der angefochtene Beschluss beruht auf keiner Verletzung des Gesetzes (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ). Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Erblasserin nicht [...]