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OLG Köln (27 UF 282/00) | Datum: 16.05.2001
I. Die Berufung ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes die nach § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Summe von 1.500,00 DM. Die Höhe der Beschwer des zur Auskunft Verurteilten bemisst [...]