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OLG Frankfurt/Main (1 WF 251/00) | Datum: 26.04.2001
Die gemäß § 652 Abs. 1 und 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat in der Sache selbst keinen Erfolg. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat der Unterhaltsgläubiger ein Rechtsschutzinteresse [...]