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FG München (4 K 153/98) | Datum: 14.02.2001
I. Streitig ist, ob für zu einem Wertpapierdepot gehörende Verkaufsoptionsscheine aufgrund eines nach dem Erbfall eingetretenen Kursverfalls die Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen niedriger festzusetzen ist. Die am [...]