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OLG Zweibrücken (3 W 274/00) | Datum: 23.02.2001
1. Die sofortige weitere Beschwerde ist infolge ihrer Zulassung statthaft (§§ 69 e Satz 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG ). Auch im Übrigen ist das Rechtsmittel förmlich nicht zu beanstanden (§§ 29 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 [...]